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InformationFLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKTWIR Fischer, Vertreter und Funktionäre der Fischerei sind hiermit aufgerufen, dieses Projekt tatkräftig und öffentlich zu unterstützen! Die Donau und die Auwälder von Wien bis Hainburg sind Nationalpark-Gebiet. Wissen SIE, dass selbst im Nationalpark ca 85% des Donauufers aus unnatürlichen Blockwürfen bestehen, die aus Zeiten wilder Regulierungswut stammen? Die Donau ist eine wichtige internationale Wasserstraße, das ist den Vertretern der Fischerei selbstverständlich bekannt und eine Tatsache. TATSACHE ist aber auch, die DONAU ist nicht nur Lebensraum der Wassertiere, sondern Lebensader für die angrenzenden, derzeit großteils von der Dynamik des Stromes entkoppelter Augewässer und des gesamten Nationalparks, dessen Name Nationalpark DONAU-AUEN für sich Programm ist. Es ist nicht wünschenswert den Namen irgendwann in naher Zukunft aus gegebenem Anlass in Nationalpark-Donau-STEPPE ändern zu müssen!! Würde dieses Projekt nicht realisiert, hätte der Nationalpark Donau-Auen langfristig als dynamisches Flussauensystem keine Zukunft – für die fischökologische Entwicklung der Donau und der Donauauen wäre dies eine Katastrophe.
(4.323 KB-PDF) Aufzeichnungsersuchen für Huchen und SterletWir bitten alle Lizenznehmer in Wien, jeden gefangenen Huchen oder Sterlet nach dem schonenden Rückversetzen in den dafür vorgesehenen Fangbericht einzutragen. Mehr Flusskrebse in WienDa die neue Wiener Fischereiverordnung „Schonzeiten und Mindestmaße“ am
Fischerkarte per Zahlschein verlängern - Neue BürozeitenFischerkartenbesitzer, die keinen Zahlschein bekommen, weil sich z.B. seit der letzten Ausstellung deren Meldedaten geändert haben etc., können im Amtshaus Modenapark jeweils Montag bis Freitag von 8–12 Uhr ihre Fischerkarte verlängern lassen. Der zugeschickte Zahlschein enthält hinsichtlich der Gültigkeit der Fischerkarte (wie bisher) die Wahlmöglichkeit zwischen der Wir bitten um Verständnis, dass wir aus rechtlichen und organisatorischen Gründen die Fischerkarte erst nach Einlangen der Zahlung per Post versenden können.
Da davon ausgegangen wird, dass die zuletzt bei uns gespeicherte Meldeanschrift (= Postadresse) unverändert aufrecht ist,
kann der neuerliche Meldenachweis unterbleiben. Die Kosten des Postversandes sind im obigen Preis
enthalten. Die Fischerkarte ist nach Erhalt zu unterschreiben. * Die Fischerkartenabgabe selbst beträgt unverändert 11,62 EUR für 1 Jahr und 24,70 EUR für 3 Jahre. Neuerwerb der Fischerkarte unverändert
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