Seit langem erhofft – die langsame Rückkehr des Huchen und Sterlets nach Wien. Mehr
ACHTUNG:
Das neue Wiener Fischereigesetz ist ab sofort in Kraft.
Alle Personen die nicht die unten angeführten Voraussetzungen erfüllen, müssen eine Fischereiprüfung ablegen.
Da noch eine Verordnung zur Erlangung der fachlichen Eignung aussteht, wird dzt. nur eine Voranmeldung zur Prüfung entgegengenommen.
1) Die Fischerkarte ist Personen auszustellen, auf die keine Verweigerungsgründe des § 30 Abs. 1 lit. a bis h zutreffen und die einen Nachweis für die fischereifachliche Eignung erbringen.
2) Die fischereifachliche Eignung wird nachgewiesen durch:
- das Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Fischereiprüfung (§ 28b),
- die Bescheinigung einer außerhalb von Wien erworbenen gleichwertigen fischereifachlichen Eignung,
- das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer einschlägigen gleichwertigen Berufsausbildung,
- die Bescheinigung einer einjährigen ununterbrochenen Berufserfahrung oder
- die Vorlage einer Fischerkarte oder einer gleichwertigen Berechtigung, die nicht älter als fünf Jahre ist.
Das Formular zur Voranmeldung zur Prüfung können Sie hier als PDF downloaden.
(13 KB-PDF)
Hier noch der Link zum Gesetz:
Wiener Fischereigesetz
und das Landesgesetzblatt vom 06.04.2010 zum downloaden.
(112 KB-PDF)