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Aktuelles

    Seit langem erhofft – die langsame Rückkehr des Huchen und Sterlets nach Wien. Mehr

    ACHTUNG:
    Das neue Wiener Fischereigesetz ist ab sofort in Kraft.

    Alle Personen die nicht die unten angeführten Voraussetzungen erfüllen, müssen eine Fischereiprüfung ablegen.

    Da noch eine Verordnung zur Erlangung der fachlichen Eignung aussteht, wird dzt. nur eine Voranmeldung zur Prüfung entgegengenommen.

    1) Die Fischerkarte ist Personen auszustellen, auf die keine Verweigerungsgründe des § 30 Abs. 1 lit. a bis h zutreffen und die einen Nachweis für die fischereifachliche Eignung erbringen.

    2) Die fischereifachliche Eignung wird nachgewiesen durch:

    • das Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Fischereiprüfung (§ 28b),
    • die Bescheinigung einer außerhalb von Wien erworbenen gleichwertigen fischereifachlichen Eignung,
    • das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer einschlägigen gleichwertigen Berufsausbildung,
    • die Bescheinigung einer einjährigen ununterbrochenen Berufserfahrung oder
    • die Vorlage einer Fischerkarte oder einer gleichwertigen Berechtigung, die nicht älter als fünf Jahre ist.

    Das Formular zur Voranmeldung zur Prüfung können Sie hier als PDF downloaden.
    (13 KB-PDF)

    Hier noch der Link zum Gesetz: Wiener Fischereigesetz
    und das Landesgesetzblatt vom 06.04.2010 zum downloaden.
    (112 KB-PDF)

     

    FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT

    WIR Fischer, Vertreter und Funktionäre der Fischerei sind hiermit aufgerufen, dieses Projekt tatkräftig und öffentlich zu unterstützen!

    Die Donau und die Auwälder von Wien bis Hainburg sind Nationalpark-Gebiet.

    Wissen SIE, dass selbst im Nationalpark ca 85% des Donauufers aus unnatürlichen Blockwürfen bestehen, die aus Zeiten wilder Regulierungswut stammen? Mehr

     





Unsere Aufgaben

  • Schaffung und Erhaltung einer geordneten und nachhaltigen Fischereiwirtschaft in Wien

  • Anlage und Führung des Fischereikatasters

  • Ausstellung der Wiener Fischerkarte

  • Schulung und Ausbildung der Fischereiaufseher

Steinkrebs, copyright: Clemens Gumpinger, www.blattfisch.at

Fische im Netz, copyright: www.lobaufischer.at, Kurt Kracher

Lobau, copyright: www.lobaufischer.at, Kurt Kracher

Huchen oder "Donaulachs", copyright: www.forellenzuchtverband.at

Karpfen, copyright: N. Novak

Neue Donau, copyright: N. Novak

    Bankverbindung: BA-CA
     BLZ: 12 000
     Geschäftskonto: 603 389 305
     Fischerkartenkonto: 50140 001 384